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Glossar

HIER FINDEST DU BEGRIFFSERKLÄRUNGEN FÜR DIE GÄNGIGSTEN FACHBEGRIFFE.

 

BERUFSUNFÄHIGKEIT
Die andauernde Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall.

BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG
Mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung schützt man sich gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit. Im Versicherungsfall wird ohne weitere Beitragszahlungen eine Rente in der Regel ab einer mindestens 50prozentigen Berufsunfähigkeit in der vereinbarten Höhe gezahlt.

DECKUNGSSUMME
Die Deckungssumme ist bei der privaten Haftpflichtversicherung die festgelegte Höchstgrenze, bis zu der die Versicherer die Kosten für die Schadensregulierung übernehmen.

GESCHÄDIGTER
Im Sprachgebrauch von Versicherungsgesellschaften sind Geschädigte Personen, denen ursächlich durch andere Personen ein Schaden entsteht. Diese wiederum müssen für die Schadensregulierung selbst oder ihre Privathaftpflichtversicherung aufkommen.

GEWERBEHAFTPFLICHT
Schäden, die im gewerblichen Umfeld auftreten, können für Verursacher vielfach besonders teuer werden, wenn es zu Schadenersatzforderungen durch Dritte kommt. Durch eine Gewerbehaftpflicht schützen sich Unternehmer gegen die Haftung mit dem privaten Vermögen.

HAFTUNG
Von Haftung spricht man, wenn eine Partei nach einem Schaden von Rechts wegen für Schadenersatzforderungen Dritter einstehen muss. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die Haftung für Versicherte im Rahmen des Versicherungsvertrags.

PERSONENSCHÄDEN
Treten nach einem Unfall oder anderen Zwischenfällen Schäden auf, sind die Folgekosten bei Personenschäden besonders hoch. Als Oberbegriff definieren sie Verletzungen, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Todesfälle, die Geschädigten widerfahren.

SACHSCHÄDEN
Sachschäden sind Schäden an Sachen und Gegenständen, die eine teilweise oder vollständige Schädigung der Substanz oder sogar die Vernichtung zur Folge haben. Nicht alle Sachschäden werden von der Haftpflichtversicherung übernommen.

SCHADEN
Ein Schaden, der von der privaten Haftpflichtversicherung reguliert wird, kann unterschiedlicher Natur sein. So gibt es neben Personenschäden auch Vermögens- und Sachschäden. Überschneidungen bei der Kategorisierung sind möglich.

SCHLÜSSELSCHÄDEN
Unter Schlüsselschäden versteht man Schäden durch den Verlust von privat überlassenen oder fremden Schlüsseln. Diese können im Rahmen einer Privathaftpflicht versichert werden.

SCHMERZENSGELD
Der Terminus Schmerzensgeld bezeichnet die Zahlungen, die einem Geschädigten nach einem Versicherungsfall von der Versicherung des Schädigers zustehen.

SELBSTBETEILIGUNG
Die Selbstbeteiligung ist der Eigenanteil, den Versicherte möglicherweise nach einem Versicherungsschaden für die Kostenübernahme entrichten müssen. Versicherte können durch diese Eigenleistung eine Senkung der Prämien erreichen.

VERMÖGENSSCHÄDEN
Vermögensschäden liegen vor, wenn es sich um Schäden handelt, die nicht in die Kategorien der Sachschäden oder Personenschäden eingeordnet werden können. Sie können jedoch Folge anderer Schäden sein.

VERSICHERUNGSSUMME
Nach Unfällen und anderen gängigen Schäden können die Kosten für Verursacher dramatisch hoch sein.

Fragen? Wir sind für Dich da! +49 40 41 43 79 79 info@ensure-online.de