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Man kann mehrere hundert Euro sparen!

Das Wichtigste in Kürze:

  • Zum Jahresende können die meisten Autobesitzer ihren Vertrag kündigen. Wichtig: Das Schreiben muss bis zum 30. November beim Versicherer sein. Daneben besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Beitragsrechnung erst nach diesem Termin bei Ihnen eintrudelt und der Beitrag erhöht wird.
  • Auch in diesem Herbst gilt: Wer die Gesellschaft wechselt, der kann bei der Haftpflicht- und Kaskoversicherung einiges sparen.
  • Seit Versicherer Tarife auch danach kalkulieren, ob das Auto in einer Garage übernachtet, schon mal Sohn oder Tochter am Steuer sitzen, und es auch belohnen, wenn der Kunde nach einem Unfall die vorgegebene Werkstatt aufsucht, ist es ratsam, sich die Konditionen des Tarifs und die Bedingungen des Vertrags penibel anzuschauen.

Die KFZ-Versicherung

Der private Pkw ist ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens und häufig auch unentbehrlich für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit. Mobilität und Flexibilität sind in der heutigen Zeit Grundvoraussetzung. Wenn die eigenen vier Räder dann aufgrund eines Schadens ausfallen, ist schnelles Handeln gefragt. Unterschieden wird zwischen der Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung. 

Versicherungen kann man heutzutage überall abschließen: Bei Vertretern von Versicherungsgesellschaften, bei Banken, direkt bei Versicherern oder mit wenigen Klicks irgendwo im Internet.

Warum solltest Du dann trotzdem einen Versicherungsmakler aufsuchen – und dann noch uns?

Das ist schnell erklärt: Entweder bist Du bei Abschluss und im Schadensfall auf dich allein gestellt (z. B. beim Onlineabschluss) oder Du hast einen Betreuer, der nicht Dich, sondern sein Versicherungsunternehmen vertritt – das steckt beim Vertreter ja bereits in der Berufsbezeichnung. Nur bei einem Versicherungsmakler bist Du der Auftraggeber für eine zu erbringende Dienstleistung. Nur bei einem Versicherungsmakler stehst Du und Dein Auftrag tatsächlich im Mittelpunkt, behältst immer alle Zügel in der Hand und gibst den Takt vor.

Mehr Infos? Lass uns Deine Kontaktdaten da. Wir melden uns bei Dir!

Die hier von dir erhobenen Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung deines Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung

Was ist versichert

Bei einer Haftpflicht-Versicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 100 Mio. € versichert. Personenschäden sind i.d.R. auf 8 Mio. € pro geschädigter Person begrenzt. Im Fall einer Teil- und Vollkaskoversicherung wird der Zeitwert des Fahrzeuges erstattet.

 

Haftpflichtversicherung

 
 

  Teilkaskoversicherung

 
 

Vollkaskoversicherung

 

Die Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst Versicherungsschutz für Schäden, die Du Dritten zufügst.

  • Personenschäden (Heilungskosten bei Personenschäden/Renten bei Invalidität)
  • Sachschäden (Reparaturen an anderen Kfz/Objekten)
  • Vermögensschäden
  • immaterielle Schäden
 

In der Teilkaskoversicherung sind Schäden an Deinem eigenen Fahrzeug versichert

  • Diebstahl
  • Sturm, Hagel, Überschwemmung
  • Brand, Explosion
  • Glasbruch
  • Haarwildschäden
  • Marderbiss (ohne Folgeschäden)
  • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
 

Die Vollkaskoversicherung beinhaltet die Teilkaskoversicherung und zudem noch folgende Punkte:

  • Vandalismus (mutwillige Beschädigung durch Fremde)
  • Unfallschäden (auch selbstverschuldete)
 

Wissenswertes zur Kfz Versicherung

Viele Begriffe aus der Versicherungswelt können für den Versicherungsnehmer verwirrend sein und zu Missverständnissen führen. Unten beschreiben wir daher die einzelnen relevanten Begriffe rund um die Kfz-Versicherung etwas anschaulicher.

Was tun im Schadenfall

Diese Punkte sind wichtig für eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Bei Nichtbeachtung kann es den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

  • Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkohol-/Drogenkonsum oder unklarer Schuldfrage, informiere als Geschädigter bitte immer die Polizei
  • Fertige eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an
  • Lass Dir vom Unfallverursacher folgende Daten nennen:
    • Kennzeichen
    • Fahrzeugtyp
    • Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis)
    • Name des Halters
    • Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter
    • Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer
  • Lass Dir zunächst einen Kostenvoranschlag anfertigen und reiche diesen beim Versicherer ein
  • Sofern der Schaden erkennbar über der Bagatellgrenze von ca. 700 Euro liegt, kannst Du in der Regel einen Gutachter beauftragen. Wir empfehlen hier jedoch grundsätzlich eine Abstimmung mit dem Versicherer
  • Triff geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen
  • Füll die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Du Fragen nicht beantworten kannst, vermerke dies bitte
  • Fotografiere die beschädigten Gegenstände
  • Bewahre die beschädigten Gegenstände auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat

 

Schadenbeispiele:

 

Verkehrsunfall

Herr R. kam bei Glatteis mit seinem Pkw ins Schleudern. Unglücklicherweise hat er dabei einen anderen Pkw gerammt, wodurch die Türen der Beifahrerseite stark verbeult wurden. Diese mussten ausgetauscht und neu lackiert werden. Der Schaden am Fahrzeug des Geschädigten wurde auf ca. 8.000 € geschätzt. Die Regulierung hat die Kfz-Haftpflichtversicherung von Herrn R. übernommen. Für die Reparatur seines eigenen Fahrzeuges musste er 2.500 € aus eigener Tasche zahlen, da er keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte.

Wildunfall

Frau P. fuhr mit ihrem Pkw durch ein Waldgebiet. Plötzlich lief ein Reh auf die Fahrbahn. Sie konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen. Bei dem Zusammenstoß wurde die Stoßstange beschädigt. Der Schaden wurde auf ca. 1.650 € geschätzt. Durch eine Teilkaskoversicherung wäre dieser Schaden versichert.

Glasbruch

Herr T. fuhr mit seinem Fahrzeug durch eine Baustelle. Ein vorausfahrendes Fahrzeug schleuderte ihm einen Stein auf die Windschutzscheibe und verursachte einen Sprung. Die Scheibe springt. Der Schaden wird auf ca. 450 € geschätzt. Auch dieser Schaden wäre durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Hagelschlag

Frau S. hat ihren Wochenendeinkauf erledigt. Währenddessen kam es zu einem schweren Gewitter mit Hagelschlag. Die Hagelkörner waren so groß, dass sie auf dem Fahrzeug viele kleine Dellen verursachten. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 1.750 € geschätzt. Da Frau S. keine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hatte, kann sie den Schaden mangels Liquidität vorerst nicht beheben lassen.

Diebstahl

Nach der Arbeit fuhr Herr K. nach Hause und parkte seinen Pkw am Straßenrand. Am nächsten Morgen entdeckte er den Diebstahl des Fahrzeuges. Er informierte sofort die Polizei, jedoch blieb die Fahndung erfolglos. Der Schaden wurde auf 16.500 € geschätzt. Auch der Diebstahl des Fahrzeugs wird (i.d.R. zum Zeitwert) von der Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Die relevanten Begriffe rund um die Kfz-Versicherung

Laut dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) §4 Absatz 1-2 schreibt der Gesetzgeber die folgenden Mindestversicherungssummen bei Kraftfahrzeugen vor:

  • für Personenschäden 7,5 Mio. Euro
  • für Sachschäden 1,12 Mio. Euro
  • für reine Vermögensschäden 50.000 Euro

Sofern nicht explizit eine höhere Versicherungssumme in der Police vereinbart ist, entspricht die Mindestdeckung dem Höchstbetrag, den ein Versicherungsunternehmen in einem Schadenfall zu zahlen verpflichtet ist. Es gibt aber auch Versicherer und Tarife, welche Versicherungssummen von bis zu 100 Mio. Euro anbieten.

Zu beachten:

Für den Versicherungsnehmer oder eine der mitversicherten Personen (Halter, Eigentümer, Fahrer ...) als Fahrer des Fahrzeugs besteht KEIN Versicherungsschutz über die Kfz-Haftpflichtversicherung des verunfallten Fahrzeugs! Sofern also bei einem selbstverschuldeten Unfall gesundheitliche Störungen als Unfallfolgen (Invalidität etc.) beim Fahrer auftreten, besteht kein Anspruch auf Leistungen aus der Haftpflichtversicherung des versicherten Fahrzeugs. Um diese Risiken abzudecken, empfehlen wir eine Fahrerunfallversicherung, eine private Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, funktionelle Invaliditätsabsicherung oder ähnliches als separaten Versicherungsschutz.

Jeder Versicherer kalkuliert für entsprechende Fahrzeuge in Abhängigkeit von vielen Faktoren wie z.B. Typ- und Regionalklasse, Fahrleistung, Fahrer, u.v.m. eine 100%-Prämie.
Diese wird mit dem persönlichen Schadenfreiheitsrabatt zum individuell zu zahlenden Beitrag für den Kunden.

Die Schadenfreiheitsklasse bestimmt mit, wie hoch der Beitrag zur Kfz-Vollkaskoversicherung oder zur Kfz-Haftpflichtversicherung ausfällt (die Teilkaskoversicherung ist von dieser Regelung nicht betroffen). Wer schon lange unfallfrei fährt, hat eine hohe Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Nach einem über die Kfz-Haftpflicht oder die Kfz-Vollkasko regulierten Schaden wird Ihre SF-Klasse anhand der vom Versicherer festgelegten Tabelle rückgestuft.

Nach einem Jahr ohne einen von der Versicherung regulierten Schaden in der Kfz-Haftpflicht und in der Kfz-Vollkasko werden Sie zur nächsten Hauptfälligkeit in die nächst höhere SF-Klasse eingestuft. Sie kommen z. B. von der SF 10 in die SF 11. Voraussetzung für die Besserstufung ist neben einem schadenfreien Verlauf auch, dass der Vertrag für mindestens 6 Monate im Jahr bestand. Diese 6 Monate können auch über das Jahr verteilt werden z. B. für ein Winterauto von Januar bis März und dann wieder von Oktober bis Dezember. Auch bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen müssen die 6 Monate während eines Jahres eingehalten werden.

Schadenrückkauf

Nicht immer lohnt es sich, jeden entstandenen Schaden vom Versicherer regulieren zu lassen, denn ein kleiner Schaden kann sich lange Zeit beitragsbelastend auswirken. Wenn der Versicherer einen gegnerischen Kfz-Haftpflicht-Anspruch reguliert, ist oft erst nach Abschluss der Regulierung die Höhe der Ersatzleistung bekannt. Um Ihnen die Möglichkeit der Selbstregulierung zu geben, ist der Versicherer verpflichtet, Sie bei Schadenersatzleistungen unter einer bestimmten Grenze (z. B. 500 Euro) darüber zu informieren, dass die Möglichkeit des Schadenrückkaufs besteht. Nach dieser Mitteilung haben Sie i. d. R. sechs Monate Zeit, den bereits regulierten Schaden zurückzukaufen, um eine SF-Rückstufung im Folgejahr zu vermeiden.

SFR-Übertragung auf eine andere Person

Der SFR ist personenbezogen auf den Versicherungsnehmer. Nun kann es vorkommen, dass der SFR einer Person nicht mehr benötigt wird oder er diesen gerne weitergeben möchte. Dies ist meistens unter einer der folgenden Voraussetzungen problemlos möglich:

  • der Versicherungsnehmer und der Dritte leben/lebten in häuslicher Gemeinschaft
  • der Versicherungsnehmer und der Dritter sind Verwandte erstes Grades

wenn der neue Versicherungsnehmer bestätigt, dass der Versicherungsnehmer das Fahrzeug des Dritten während dieser Zeit auch regelmäßig genutzt hat.

Zudem ist die Übertragungshöhe des SFR auf den SFR begrenzt, den der Dritte in dieser Zeit tatsächlich hätte erfahren können. So kann ein 22-jähriger (Führerschein mit 18 Jahren) keine SFR in Höhe von SF30 vom Vater übernehmen. Dieser wird dann auf die tatsächlich möglichen SFR reduziert - SF4.

Eine SFR-Übertragung ist auch im Todesfall eines Dritten möglich.

SFR-Tausch

Der SFR kann auch innerhalb des eigenen "Fuhrparks" von einem Fahrzeug auf das andere getauscht werden. Dies kann vor allem dann Sinn machen, wenn unterschiedliche SFR-Höhen bestehen und die Fahrzeuge in der 100%-Prämie unterschiedliche Prämien haben.

 

Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden, die durch die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust des eigenen Fahrzeugs entstehen. Mitversichert sind auch bestimmte Teile, soweit sie im Fahrzeug eingebaut sind, wie z.B. eine Soundanlage oder ein Navi. Mit dem Fahrzeug beförderte Gegenstände sind in der Kaskoversicherung nicht eingeschlossen. Solche Schäden können über die Hausratversicherung (abhängig vom Tarif) oder eine Transportversicherung abgesichert werden.

 

Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko)

Hierüber kann eine Grunddeckung erfolgen und es besteht Absicherung bei:

  • Schäden durch Brand oder Explosion
  • Schäden durch Entwendung, Diebstahl, Raub, Unterschlagung und unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen
  • Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
  • Schäden durch (Dach-)Lawinen
  • Schäden durch Zusammenstoß mit (Wild-)Tieren
  • Schäden durch Tierbiss und Folgeschäden daraus
  • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
  • Glasbruchschäden

In der Regel wird bei der Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung von 150 Euro oder 300 Euro je Schadensfall vereinbart. Die Höhe der Selbstbeteiligung hat direkte Auswirkung auf den Beitrag.

 

Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)

Die Vollkaskoversicherung rundet den Schutz für ein Fahrzeug ab. Zunächst einmal beinhaltet die Vollkasko die Leistungen der Teilkasko.

Darüber hinaus aber auch:

  • Schäden am eigenen Fahrzeug bei Unfall
  • mut- und böswillige Beschädigung durch fremde Personen (Vandalismus)

Nicht versichert sind Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen sowie Betriebs-, Brems- und reine Bruchschäden. Auch bei der Vollkaskoversicherung kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, welche üblicherweise 300 Euro oder 500 Euro je Schadensfall beträgt. Auch hier hat die Höhe der Selbstbeteiligung Auswirkungen auf die Höhe des Beitrags.

Für jedes der etwa 15.000 Automodelle in Deutschland gibt es eine Typklasse für die Haftpflicht-, die Teil- und die Vollkaskoversicherung.

Diese spiegeln u. a. den Schadenverlauf der Fahrzeugtypen in den vergangenen drei Jahren wider und werden jährlich durch einen unabhängigen Treuhänder überprüft und neu festgelegt. Auch die Kosten für eine etwaige Reparatur und Ersatzteilpreise haben Einfluss auf die Einstufung eines Fahrzeugs. Die Typklassen sind für die einzelnen Versicherungsarten unterschiedlich. Es ist also nicht so, dass ein großes Auto automatisch in eine höhere Typklasse eingestuft wird. Häufig sind auch die typischen "Anfängerautos" eher hoch eingestuft. Die Höhe der Typklasse beeinflusst die zu zahlende Prämie erheblich. Je nach der Entwicklung der Schäden für ein bestimmtes Fahrzeug kann die Typklasse mit den Jahren steigen oder fallen.

Auch der Zulassungsort beeinflusst den Versicherungsbeitrag. In den sog. Regionalklassen zeigt sich der Schadenverlauf der letzten fünf Jahre in den einzelnen deutschen Zulassungsbezirken. Sie werden jährlich durch einen unabhängigen Treuhänder überprüft und marktweit neu festgelegt. Die Regionalstatistik für die Kaskoversicherung berücksichtigt auch örtliche Besonderheiten wie Hochwasser, Hagel oder Diebstahlhäufigkeit.

Wenn für das Fahrzeug eine internationale Versicherungskarte vorliegt, erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Bei Fahrten ins Ausland sollte deshalb immer die Grüne Karte als Versicherungsbestätigung mitgeführt werden.

Die Herstellerschlüsselnummer (kurz HSN) ist ein vierstelliger numerischer Code. Diese identifiziert den Hersteller eines Fahrzeuges. So steht die HSN 0005 für BMW. Einigen Fahrzeugherstellern sind mehrere HSN zugeordnet.

Die Typschlüsselnummer (TSN), ein alphanumerischer Code, identifiziert analog dazu den Typ des Fahrzeuges. Im Zusammenspiel von HSN und TSN lässt sich ein Fahrzeugtyp eindeutig identifizieren.

Für Fahrzeuge, die nur zu bestimmten Zeiten gefahren werden, kann ein Saisonkennzeichen sinnvoll sein. Das Fahrzeug ist dauerhaft zugelassen. Es besteht allerdings eine festgelegte Ruhephase, für die Zeit, in der es nicht versichert ist. Für die Ruhephase muss kein Versicherungsbeitrag und keine Kfz-Steuer bezahlt werden. Üblicherweise nutzen vor allem Eigentümer von Fahrzeugen Saisonkennzeichen, die z.B. nur im Sommer gefahren werden, wie Motorräder oder Cabriolets.

Da das Saisonkennzeichen nur für ein Fahrzeug gilt, benötigt das zweite Fahrzeug, wenn vorhanden, ein eigenes Kennzeichen. Der Saisonzeitraum ist in den Kennzeichenschildern eingeprägt.

Kurzzeitkennzeichen hingegen werden vor allem bei Probe-, Prüfungs- und Überführungszwecken verwendet. Dafür erhält man ein entsprechendes Kennzeichen, auf dem das Ablaufdatum am Rand vermerkt ist. Kurzeitkennzeichen haben eine Nutzungsdauer von maximal 5 Tagen und werden am Wohnort des Antragsstellers von der Zulassungsstelle ausgegeben.

Mittlerweile gibt es viele Anlässe, warum man die Zulassungsstelle aufsuchen muss: ob es die Neuzulassung eines Fahrzeuges ist, die Abmeldung oder die Ummeldung aufgrund eine Umzuges. Immer wieder steht man dann vor der Frage, welche Unterlagen erforderlich sind.

Es folgt eine kleine Hilfestellung für verschiedene Anlässe:

Diese Unterlagen werden immer benötigt:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Firmen: zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

Bei Erledigung durch einen Dritten:

  • Vollmacht
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Vollmachtgebers

Anmeldung Neufahrzeug:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Einzugsermächtigung Girokonto für die Kfz-Steuer

Wiederanmeldung auf gleichen Namen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Kennzeichen
  • Einzugsermächtigung Girokonto für die Kfz-Steuer
  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung (TÜV inkl. HU)

Für eine Außerbetriebsetzung (Abmeldung, Verschrottung):

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
  • Kennzeichen (bei Verschrottung: Verwertungsnachweis)

Umzug im Landkreis oder Eheschließung/Namensänderung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
  • Ausweis, Heiratsurkunde oder neuer Ausweis

Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Einzugsermächtigung Girokonto für die Kfz-Steuer
  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung (TÜV inkl. HU)

Kauf eines Kfz innerhalb des Zulassungsbezirks:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Kfz-Schilder
  • Einzugsermächtigung Girokonto für die Kfz-Steuer
  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung (TÜV inkl. HU)

Kauf eines Kfz mit auswärtigem Kennzeichen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Kfz-Schilder (nicht notwendig, wenn stillgelegt)
  • Einzugsermächtigung Girokonto für die Kfz-Steuer
  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung (TÜV inkl. HU)

Eintragung technischer Änderungen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
  • Gutachten bzw. Abnahme vom TÜV
Fragen? Wir sind für Dich da! +49 40 41 43 79 79 info@ensure-online.de