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Allgemeine Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung:

Seit dem 01.01.2009 gilt die Krankenversicherungspflicht in Deutschland für alle Personen und dies unabhängig von der Berufs- bzw. Personengruppe. 

Die Grundlage der Regelung zur Krankenversicherungspflicht bildet die Zuordnung zum jeweiligen Krankenversicherungssystem. Für Personen ohne Versicherung wird diese Zuweisung aufgrund ihrer letzten Zugehörigkeit zur GKV (gesetzliche Krankenversicherung) oder PKV (private Krankenversicherung) vorgenommen. Deswegen ist man verpflichtet, sich privat absichern zu lassen, wenn man zuletzt Mitglied in der Privatvorsorge war. 

Wer noch nie Mitglied einer Krankenkasse war, wird in der Kasse versichert, der er aufgrund des ausgeübten Berufs zuzuordnen ist. Das gilt auch für Rentner und Studenten. Nach der Krankenversicherungspflicht für Selbständige, Freiberufler und Beamte werden diese Berufe zum Beispiel der PKV zugeordnet.

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